Bestimmungen über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für öffentliche Aufträge

Durchführungsbestimmungen sind die Regeln, die festlegen, wie ein öffentlicher Auftrag nach seinem Abschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgeführt werden soll. Der Auftraggeber ist die öffentliche Behörde, die einen Auftrag für einen bestimmten Bedarf vergibt, z. B. die Lieferung von Möbeln, die Reinigung eines Gebäudes oder die Organisation einer Veranstaltung. Der Auftragnehmer ist das Unternehmen oder die Person, die den Auftrag zu einem bestimmten Preis ausführen wird.

Die Ausführungsvorschriften gelten für alle öffentlichen Aufträge und Baukonzessionen in den klassischen Sektoren, den Spezialsektoren und dem Bereich Verteidigung und Sicherheit. Die Durchführungsbestimmungen sind im königlichen Erlass zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für das öffentliche Auftragswesen vom 14. Januar 2013 festgelegt. Dieser königliche Erlass enthält auch die allgemeinen Auftragsbedingungen (AAV), in denen die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers festgelegt sind.

Die Durchführungsbestimmungen umfassen die folgenden Aspekte:

  • Die Bürgschaft: Es handelt sich um eine Garantie, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags stellen muss. Die Bürgschaft beläuft sich in der Regel auf 5 % des Gesamtpreises des Auftrags und kann in Form von Bargeld, Wertpapieren oder einer Bankgarantie geleistet werden.
  • Die Ausführungsfrist: Dies ist die Frist, innerhalb derer der Auftragnehmer den Auftrag ausführen muss. Die Ausführungsfrist wird in den Auftragsunterlagen festgelegt und kann im Falle höherer Gewalt, einer Änderung des Auftrags oder eines Verzugs seitens des Auftraggebers verlängert oder verkürzt werden.
  • Die Lieferung: Dies ist der Akt, mit dem der Kunde den Auftrag annimmt oder ablehnt. Die Annahme kann vorläufig oder endgültig sein. Vorläufige Abnahme bedeutet, dass der Auftraggeber den Auftrag annimmt, aber noch einige Mängel beheben lassen kann. Endgültige Abnahme bedeutet, dass der Auftraggeber den Auftrag endgültig annimmt und den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen entbindet.
  • Die Bezahlung: Dies ist das Honorar, das der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags zahlt. Die Zahlung erfolgt in der Regel in Raten, die sich nach dem Stand der Ausführung des Auftrags richten. Die Zahlung unterliegt der Mehrwertsteuer und kann im Falle von Verzug oder Streitigkeiten gekürzt oder ausgesetzt werden.
  • Haftung: Dies ist die Verantwortung des Auftraggebers und des Auftragnehmers für Schäden, die bei der Ausführung des Auftrags verursacht oder erlitten werden. Die Haftung kann vertraglich oder außervertraglich sein und durch eine Versicherung gedeckt werden.
  • Streitigkeiten: Dies sind Konflikte, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags entstehen können. Die Streitigkeiten können durch Beratung, Vermittlung, Schlichtung oder Gerichtsverfahren vermieden oder gelöst werden.

Die Ausführungsvorschriften sind also die Regeln, die der öffentliche Auftraggeber und der Auftragnehmer einhalten müssen, um den öffentlichen Auftrag korrekt und effizient auszuführen. Die Ausführungsregeln beruhen auf den Rechtsvorschriften und Grundsätzen für das öffentliche Auftragswesen und müssen an die Besonderheiten des jeweiligen Auftrags angepasst werden.

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