Eine Stillhaltefrist ist ein Zeitraum, in dem der öffentliche Auftraggeber die Vergabe des öffentlichen Auftrags aufschiebt, um den teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Vergabeentscheidung anzufechten. Eine Stillhaltefrist soll den Rechtsschutz für Unternehmen gewährleisten und Transparenz und fairen Wettbewerb fördern.
Die Stillhaltefrist gilt für die meisten öffentlichen Aufträge, mit Ausnahme von Aufträgen von geringem Wert, deren Kostenvoranschlag unter 30.000 € (ohne MwSt.) liegt, und von Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an die abgelehnten Bieter. Die Dauer der Stillhaltefrist hängt von der Art der Bekanntmachung ab:
- Erfolgt die Mitteilung per Fax oder auf elektronischem Wege, beträgt die Stillhaltefrist 15 Kalendertage.
- Erfolgt die Zustellung durch die Post oder einen Boten, beträgt die Stillhaltefrist 20 Kalendertage.
- Erfolgt die Meldung auf unterschiedliche Weise, gilt die kürzeste Frist.
Während der Stillhaltefrist kann der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem erfolgreichen Bieter nicht abschließen. Die Stillhaltefrist begründet auch keine vertragliche Verpflichtung. Diese entsteht erst mit dem Vertragsabschluss, nach Ablauf der Stillhaltefrist oder nach Erledigung eines etwaigen Rechtsmittels.
Die teilnehmenden Unternehmen haben während der Stillhaltefrist die Möglichkeit, die Vergabeentscheidung anzufechten, wenn sie der Meinung sind, dass der öffentliche Auftraggeber einen Fehler gemacht oder gegen das Gesetz verstoßen hat. Je nach Art und Wert des Auftrags können sie beim Staatsrat oder beim Gericht erster Instanz Einspruch einlegen. Sie müssen dies innerhalb der Stillhaltefrist tun, da sie sonst ihr Recht auf Anfechtung der Vergabe verlieren.
Eine Stillhaltefrist ist somit ein wichtiges Instrument sowohl für den öffentlichen Auftraggeber als auch für die beteiligten Unternehmen. Eine Stillhaltefrist bietet eine Wartezeit zwischen der Vergabeentscheidung und dem Vertragsabschluss, in der die Rechte und Interessen der beteiligten Parteien gewahrt werden.