Alle zwei Jahre passt die Europäische Kommission die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge auf der Grundlage des Euro-Wechselkurses an. Diese Schwellenwerte bestimmen den Betrag, ab dem ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss.
Die neuen Schwellenwerte wurden am 16. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gelten vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Schwellenwerte haben sich im Vergleich zum vorherigen Zeitraum leicht erhöht. Dies bedeutet, dass der Euro im Vergleich zu den anderen Währungen im Korb der Sonderziehungsrechte, der zur Bestimmung des Wertes der Schwellenwerte herangezogen wird, etwas schwächer geworden ist. Sonderziehungsrechte sind eine Rechnungseinheit, die von der Welthandelsorganisation (WTO) verwendet wird, um Schwellenwerte für das öffentliche Auftragswesen festzulegen.
Die neuen Schwellenwerte hängen von der Branche und der Art des Auftrags ab. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Die folgenden Beträge gelten für die traditionellen Sektoren:
- Lieferungen und Dienstleistungen (Zentralregierungen): von 140.000 EUR bis 143.000 EUR.
- Lieferungen und Leistungen (dezentrale Behörden): von 215.000 EUR bis 221.000 EUR.
- Arbeiten: von 5.382.000 EUR bis 5.538.000 EUR.
Die folgenden Änderungen gelten für die Sondersektoren und den Sektor Verteidigung und Sicherheit :
- Lieferungen und Leistungen: von 431.000 EUR bis 443.000 EUR.
- Arbeiten: von 5.382.000 EUR bis 5.538.000 EUR.
Für Konzessionen wurde der Schwellenwert, der den Anwendungsbereich der Richtlinie definiert, ebenfalls geändert:
Von 5.382.000 EUR bis 5.538.000 EUR.
Bitte beachten Sie, dass alle Schwellenwerte ohne Mehrwertsteuer angegeben sind.
Bevor sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten, müssen sie noch in nationale Vorschriften umgesetzt werden. Wir erwarten, dass dieser RD in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.
Diese neuen Schwellenwerte wirken sich auf öffentliche Auftraggeber und Unternehmen aus, die sich an öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen auf dem Laufenden zu halten und die richtigen Verfahren zu befolgen.
Haben Sie Fragen zu den neuen Schwellenwerten oder möchten Sie mehr über das öffentliche Auftragswesen im Allgemeinen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.