Sozialklauseln im öffentlichen Auftragswesen

Sozialklauseln im öffentlichen Auftragswesen sind Bestimmungen, die der Auftraggeber (die Regierung) in die Vertragsunterlagen aufnehmen kann, um soziale Ziele zu erreichen. Zu diesen Zielen können beispielsweise die Förderung der Beschäftigung benachteiligter Gruppen, die Bekämpfung von Sozialdumping, die Achtung der Arbeitnehmerrechte, die Förderung des sozialen Dialogs, die Unterstützung der Sozialwirtschaft usw. gehören.

Der Auftraggeber kann die Sozialklauseln je nach Art und Gegenstand des Auftrags auf unterschiedliche Weise anwenden. Zum Beispiel kann der Auftraggeber:

  • Verwenden Sie bei der Auswahl von Bewerbern oder Bietern soziale Kriterien. Das bedeutet, dass der Auftraggeber prüft, ob die Bewerber oder Bieter bestimmte soziale Bedingungen erfüllen, z. B. die Einhaltung der Sozialgesetzgebung, eine Diversitätspolitik, ein Sozialsiegel usw.
  • Binden Sie soziale Bedingungen an die Ausführung des Auftrags. Das bedeutet, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer (dem Bauunternehmer, Lieferanten oder Dienstleister) verlangt, dass er bei der Ausführung des Auftrags bestimmte soziale Verpflichtungen erfüllt, z. B. einen Teil der Arbeitszeit für benachteiligte Gruppen reserviert, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze anbietet, internationale Arbeitsnormen einhält usw.
  • Einbeziehung sozialer Aspekte in die technischen Spezifikationen oder Zuschlagskriterien des Auftrags. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die sozialen Merkmale oder sozialen Auswirkungen der Produkte, Bauleistungen oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, berücksichtigt, wie z. B. Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Qualität, Innovation usw.

Der Auftragnehmer muss die vom Arbeitgeber auferlegten Sozialklauseln einhalten und dies auch nachweisen können. Der Arbeitgeber wiederum muss die Einhaltung der Sozialklauseln überwachen und kann bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen, wie z. B. Einbehaltung von Zahlungen, Kündigung des Vertrags, Ausschluss von künftigen Aufträgen usw.

Sozialklauseln im öffentlichen Beschaffungswesen zielen also darauf ab, die soziale Verantwortung von Behörden und Auftragnehmern zu stärken und zu einer gerechteren und integrativeren Gesellschaft beizutragen.

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