Anerkennung eines Auftragnehmers für öffentliche Aufträge

Die Akkreditierung von Auftragnehmern ist eine offizielle Bescheinigung, die belegt, dass ein Auftragnehmer die Voraussetzungen für die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags erfüllt. Die Akkreditierung wird vom Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMU, Selbstständige und Energie ausgestellt.

Warum ist das wichtig?

Die Akkreditierung von Auftragnehmern ist wichtig, weil sie eine Garantie für die Qualität, Zuverlässigkeit und Professionalität des Auftragnehmers bietet. Außerdem fördert sie den Wettbewerb zwischen den Auftragnehmern und macht das öffentliche Auftragswesen transparent und fair.

Wie funktioniert das?

Um als Auftragnehmer anerkannt zu werden, muss ein Auftragnehmer einen Antrag beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMU, Selbstständige und Energie stellen. Der Antrag muss die folgenden Elemente enthalten:

  • Nachweis der fachlichen Kompetenz des Auftragnehmers, z. B. durch Diplome, Zeugnisse, Referenzen oder Bescheinigungen
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, z. B. durch eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bankbescheinigung oder eine Bürgschaft
  • Nachweis der beruflichen Integrität des Auftragnehmers, z. B. durch einen Auszug aus dem Strafregister, eine Bescheinigung über die Nichtkonkursfähigkeit oder eine Ehrenerklärung

Die Zulassung eines Bauunternehmers wird für eine bestimmte Kategorie oder Unterkategorie von Bauwerken erteilt, je nach Art und Umfang der Arbeiten. Es gibt 20 Kategorien und 46 Unterkategorien von Bauleistungen, denen jeweils eine bestimmte Klasse zugeordnet ist. Die Klasse bestimmt den Höchstwert der Arbeiten, für die der Auftragnehmer ein Angebot abgeben kann. Es gibt acht Klassen, von Klasse 1 (maximal 150.000 €) bis Klasse 8 (unbegrenzt).

Die Akkreditierung eines Auftragnehmers gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Auftragnehmer eine Erneuerung beantragen. Der Auftragnehmer muss außerdem dem Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMU, Selbständige und Energie jede Änderung seiner Situation melden.

Öffentliches Auftragswesen

Der Auftraggeber muss in den Verdingungsunterlagen die Kategorie und Klasse angeben, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftragnehmer muss seinem Angebot eine Akkreditierungsbescheinigung beifügen, die der geforderten Kategorie und Klasse entspricht. Verfügt der Auftragnehmer nicht über die erforderliche Akkreditierung, wird sein Angebot für nicht ordnungsgemäß erklärt, und er kann den Zuschlag nicht erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie so bald wie möglich nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen prüfen, ob Sie die Akkreditierungsanforderungen erfüllen. Wenn Sie mögliche Probleme mit den Akkreditierungsanforderungen feststellen, teilen Sie dies dem Bieter so schnell wie möglich mit, noch bevor Sie Ihr Angebot einreichen.

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