Ihr Angebot für einen öffentlichen Auftrag wird auf der Grundlage mehrerer Kriterien bewertet, die von der gewählten Vergabemethode abhängen. Es gibt drei mögliche Vergabemethoden:
- Der niedrigste Preis: In diesem Fall wird Ihr Angebot nur auf der Grundlage des von Ihnen vorgeschlagenen Preises mit den anderen Angeboten verglichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag. Die Ausschlussgründe, die Auswahlkriterien und die technischen Spezifikationen müssen Sie trotzdem einhalten.
- Kosten: In diesem Fall wird Ihr Angebot auf der Grundlage der Gesamtkosten des Auftrags bewertet, wobei die Kosteneffizienz, z. B. die Lebenszykluskosten, berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Wartungs-, Verbrauchs- und Entsorgungskosten in die Berechnung einbezogen werden. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag. Sie müssen die Ausschlussgründe, die Auswahlkriterien und die technischen Spezifikationen einhalten.
- Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis: In diesem Fall wird Ihr Angebot auf der Grundlage einer Kombination aus Preis und Qualität bewertet. Der Auftraggeber gibt in den Ausschreibungsunterlagen an, welche Qualitätskriterien er zum Vergleich der Angebote heranziehen wird, z. B. Nachhaltigkeit, Innovation, Service oder Garantie. Das Angebot, das auf der Grundlage der Gewichtung von Preis- und Qualitätskriterien die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Sie müssen die Ausschlussgründe, die Auswahlkriterien und die technischen Spezifikationen einhalten.
Ihr Angebot wird daher auf der Grundlage der vom öffentlichen Auftraggeber für den Auftrag gewählten Zuschlagsmethode bewertet. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Angebot so klar, vollständig und korrekt wie möglich verfassen und die Anweisungen in den Auftragsunterlagen sorgfältig befolgen. So erhöhen Sie Ihre Chancen, den Zuschlag zu erhalten.