Kaution im öffentlichen Auftragswesen

Die Bürgschaft ist eine finanzielle Garantie, die der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Ausführung eines öffentlichen Auftrags zu stellen hat. Der Auftragnehmer ist das Unternehmen oder die Person, die den Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erhalten hat und diesen zu einem bestimmten Preis ausführen wird. Der Auftraggeber ist die öffentliche Behörde, die den Auftrag für einen bestimmten Bedarf erteilt hat, z. B. den Bau einer Brücke, die Lieferung von Büromaterial oder die Organisation einer Veranstaltung.

Die Bürgschaft wird in der Regel vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsunterlagen verlangt. Der Betrag der Bürgschaft wird automatisch auf fünf Prozent des Auftragswerts festgesetzt, es sei denn, der Auftraggeber legt einen niedrigeren Prozentsatz fest oder beschließt, keine Bürgschaft zu verlangen. Die Bürgschaft muss innerhalb der in den Auftragsunterlagen angegebenen Frist gestellt werden, andernfalls kann der Auftraggeber den Auftrag kündigen.

Die Kaution kann in Form von Bargeld, Wertpapieren oder einer Bankgarantie geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die Kaution bei der Kautions- und Konsignationsstelle hinterlegen, einer Dienststelle des FÖD Finanzen, die diese Dienstleistung kostenlos anbietet. Der Auftragnehmer kann sich auch an ein Finanzinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft wenden, um die Kaution zu hinterlegen.

Die Kaution wird dem Auftragnehmer nach Fertigstellung und Lieferung des Auftrags oder nach Ablauf einer bestimmten Frist freigegeben. Der Auftraggeber kann jedoch die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder einen Schaden verursacht. Der Auftraggeber kann sich auch auf die Kaution berufen, um etwaige Vertragsstrafen oder Schadensersatz zu zahlen.

Die Kaution ist somit eine finanzielle Garantie für den Auftraggeber und eine Verpflichtung für den Auftragnehmer bei einem öffentlichen Auftrag. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags und als Ausgleich für etwaige Mängel oder Schäden.

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